FAQ

Wer kann Mitglied werden?

Grundsätzlich können Privatpersonen, Unternehmen und Gemeinden der Energiegemeinschaft beitreten, soferne sie durch die Netz-Niederöstereich / Umspannwerk Peigarten versorgt werden. Das kann hier geprüft werden: https://netz-noe.at/SpecialPages/EEGBeauskunftung.aspx
Damit die Aufteilung gut funktioniert, muss das Verhältnis zwischen Einspeisern (Produzenten) und Verbrauchern ausgewogen sein. Daher behalten wir uns vor, temporär auch Neuanmeldungen ablehnen zu müssen.

Kann ich ohne PV-Anlage mitmachen?

Ja unbedingt! Gerade als "reiner Verbraucher" spart man mehrfach: Günstige Preise, keine Umsatzsteuer für den direkten Strombezug über die Energiegemeinschaft sowie reduzierte Netzkosten. Allerdings kann die Energiegemeinschaft Wullersdorf nur den Strom zur Verfügung stellen, den die Mitglieder einspeisen. D.h. bei Schlechtwetter bzw. nachts wird es nicht genug Strom über die Energiegemeinschaft geben, sodass weiterhin der bisherige Stromanbieter den Rest liefert.

Muss ich meinen bestehenden Stromtarif kündigen?

Nein, auf keinen Fall! Sie benötigen weiterhin einen Energielieferant, der Ihnen Strom liefert, wenn die Energiegemeinschaft keinen Überschuss hat (z.B. bei Schlechtwetter, nachts). 

Wo finde ich detaillierte Informationen über Energiegemeinschaften?

Alle Informationen finden Sie bei der Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften unter: https://energiegemeinschaften.gv.at/

Warum ist die Energiegemeinschaft Wullersdorf ein Verein?

Unser Verein ist gemeinnützig und nicht gewinnorientiert. Ziel ist unter anderem der nicht gewinnorientierte Verbrauch und Verkauf von eigenerzeugter Energie (siehe Statuten). Zusätzlich ist ein Verein die kostengünstigste Rechtsform für kleine Gemeinschaften.

Kann ich wieder aussteigen?

Der Austritt kann mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist immer zum Quartalsletzten erfolgen. Details finden Sie in den Vereinsstatuten bzw. den AGB.

Wie wird der Strompreis festgelegt? Kann sich der ändern?

Der Vorstand legt den Bezugspreis und die Einspeisevergütung im größtmöglichen Interesse aller Mitglieder fest. Es wird sich an den Strompreisen der großen Anbieter orientiert (Einspeisung und Bezug), und dann die Ersparnis möglichst gleichmäßig auf Produzenten und Verbraucher aufgeteilt. Eine Änderung erfolgt, wenn die Marktbedingungen dies erfordern, wird aber rechtzeitig angekündigt.

Ich habe eine Einspeisebeschränkung. Wird diese gelockert, wenn ich in einer Energiegemeinschaft bin?

Leider nicht. Diese Maßnahme des Netzbetreibers bleibt bestehen, weil wenn kein Bedarf in der Energiegemeinschaft besteht, wird ja weiterhin zu den ursprünglichen Konditionen an den Stromanbieter geliefert.

Wofür ist das Portal?

Im Portal kann jederzeit die Strommenge eingesehen werden, die über die Energiegemeinschaft abgerechnet wird.

Meine Frage wird hier nicht beantwortet.

Sie können uns gerne persönlich ansprechen, oder stellen sie uns die Frage über das Kontaktformular.